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Zielsetzung des Vereins

Kriminalität hat wie alle Formen abweichenden Verhaltens eine individuelle und eine gesellschaftliche Seite.

Zweifellos handelt es sich bei Rechtsbrüchen stets um menschliches Verhalten, das individuell unterschiedlich ausgeprägt ist. Gleichzeitig ist es die jeweilige Gesellschaft, die ihren Mitgliedern zu befolgende Normen auferlegt, die Möglichkeiten zur Normerfüllung bzw. zum Normverstoß gestaltet und Sanktionen verhängt. Auch Gesellschaften unterscheiden sich bezüglich ihres Normengefüges, der Sozialstruktur und der Strafrechtspflege sowohl untereinander als auch im Zeitablauf (sozialer Wandel). Schließlich ist von einer gegenseitigen Beeinflussung individuellen (Fehl-) Verhaltens einerseits und gesellschaftlichem Vorgehen und sozialen Mechanismen andererseits auszugehen.

Moderne, aufgeklärte und demokratische Gesellschaften sind u.a. dadurch gekennzeichnet, daß sie sich auf das Prinzip der unverletzlichen Menschenwürde stützen und für neue Erkenntnisse offen sind (Selbstreflexivität).

Aus der Menschenwürde folgt die Gleichheit jedes Einzelnen vor dem Gesetz sowie der Schutz jedes Einzelnen vor Rechtsverletzungen, aber auch die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen gegen Rechtsbrecher.

Eine selbstreflexive Gesellschaft hat z.B. davon auszugehen, daß sich u.a. ihr beständiger Wandel und soziale Ungleichheiten auf die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Normbeachtung in je individueller Weise verschieden auswirken.

Daraus folgt:

  1. dass auch bei der allgemeinen Durchsetzung jeweils gültiger Normen bei der Art der Sanktionen gegen Normverletzer deren individuelle Möglichkeiten zur Normerfüllung berücksichtigt werden;

  2. dass die Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Forschung und praktischen Erfahrungen über die Wirkungen von polizeilichen, administrativen, gerichtlichen und sozialpädagogischen Reaktionen auf Rechtsbruch umgesetzt werden. Hierzu gehört das Wissen,

    dass die abschreckende Wirkung von Strafandrohung gering ist,

    dass förmliche staatliche Reaktionen auf abweichendes Verhalten stigmatisierend, und damit kontraproduktiv wirken, und zwar um so mehr, je eingriffsstärker sie sind (Rückfälligkeit, insbesondere bei wegschließenden Maßnahmen!);

  3. dass folglich Bedrohungsängste und Rachegefühle gegen Normverletzungen zwar ernstgenommen, aber eingedämmt und aus dem Umgang mit Rechtsbrechern herausgehalten werden müssen.

Strafrecht und Strafrechtspflege in der BRD bewegen sich im Spannungsverhältnis von Humanität und Selbstreflexivität einerseits und vordemokratischen, populistischen Rache- und Abschreckungsvorstellungen andererseits. So stößt die Umsetzung und Weiterentwicklung von modernen, durch Forschung abgesicherten Konzepten zu Prävention, Strafverfolgung und Strafvollzug bzw. strafmindernder und strafersetzender Maßnahmen immer wieder auf erhebliche Widerstände politischer, administrativer, finanzieller und nicht zuletzt mentaler Art.

In diesem Konflikt bezieht die Brücke Dortmund e.V. eindeutig Position.

Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln tritt der Verein dafür ein, daß in Kriminalpolitik und Strafrechtspflege die folgenden Einstellungen Beachtung finden:

  • Vorrang der Prävention vor Strafverfolgung
  • Vorrang informeller vor formellen Reaktionen
  • Vorrang pädagogischer vor sanktionierenden Maßnahmen
  • Vorrang ambulanter vor stationären Sanktionen.

Im Allgemeinen versteht man unter Kriminalprävention „alle Maßnahmen und Initiativen, die das Ausmaß und die Schwere der Kriminalitätserscheinungen vermindern, sei es durch Ursachenbekämpfung, durch Einschränkung der verbrechensfördernden Gelegenheiten oder durch Einwirkung auf potentielle und ergriffene Rechtsbrecher“ (Trenczek/Pfeiffer [Hrsg], 1996, S. 14)

Es wird weiter differenziert in:

Primäre Prävention: generalpräventive Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation, z.B. Schaffung von Jugendfreizeiteinrichtungen, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Verbesserung von räumlichen und gesundheitlichen Gegebenheiten, etc.

Sekundäre Prävention: gezielte Information, Unterstützung und Beratung in Problembereichen, z.B. Aufklärung über die Folgen von Straftaten, Drogenkonsum, Gewaltanwendung, Angebote für potentielle Täter bzw. Opfer, etc.

Tertiäre Prävention: Angebote und Maßnahmen für Straffällige bzw. für konkrete Opfer von Straftaten z.B. Hilfen im Rahmen ambulanter Maßnahmen, des Täter-Opfer-Ausgleichs oder der Opferhilfe (Trenczek/Pfeiffer,1996, S. 14/15)

Vor diesem Hintergrund ist das aktuelle Angebotsspektrum des Vereins zwischen sekundärer Prävention (Kriminalprävention) und tertiärer Prävention (Unterbindung krimineller Karrieren) angesiedelt.

Die angebotenen sozialpädagogischen und mediativen Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab,

  • den Umfang wegsperrender Sanktionen zu verringern
  • potentiellen und aktuellen Rechtsbrechern realistische Alternativen zu Gewalt und Kriminalität nahe zu bringen;
  • Opfer-Interessen besser zu schützen und zu vertreten;
  • durch Verringerung förmlicher Verfahren die Justiz zu entlasten.

Prof. Dr. Kaus-Peter Surkemper († 03.04.05)
1. Vorsitzender der Brücke Dortmund e.V.
(in: „Präambel der Konzeption der Brücke Dortmund e.V.“ 2000)

Kontakt: post@die-bruecke-dortmund.de